Kleidervorschriften und intime Details im Schweizer Arbeitsrecht
2011
59
3
March
100-101
Law
German
Bibliogr.
"Die größte Schweizer Bank, die UBS, hat weltweit für Schlagzeilen gesorgt. Die neue Kleidervorschrift der Großbank ist ein Meisterwerk von Schweizer Präzision: Jedes kleinste Detail wird in diesem ausführlichen Dokument geregelt, von der Farbe der Unterwäsche bis zur genauen Anzahl der zu tragenden Schmuckstücke. Und es ist kein Einzelfall. Solche Vorschriften gehen weit über das hinaus, was der AG an Kleidervorschriften nach schweizerischem Arbeitsvertragsrecht im Rahmen seiner Weisungsbefugnis erteilen kann. Wird er gegenüber seinem Personal schikanierend oder ordnet er Regeln an, welche in die Privatsphäre eingreifen, so verletzt er zudem seine Fürsorgepflicht. Schließlich sind Kleidervorschriften, welche für Frauen viel strenger sind als für Männer, nicht mit dem Verbot der Geschlechterdiskriminierung zu vereinbaren. "
Paper
The ETUI is co-funded by the European Union. Views and opinions expressed are however those of the author(s) only and do not necessarily reflect those of the European Union or the ETUI.