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Documents Ramos Lobato, Philipp 3 results

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WSI Mitteilungen - vol. 70 n° 1 -

WSI Mitteilungen

"Der öffentliche Dienst galt lange als vorbildlicher Arbeitgeber. Der Blick auf die Befristungsquote zeigt jedoch deutliche Erosionstendenzen der einstigen Vorbildrolle. Anteilig betrachtet stellen öffentliche Arbeitgeber neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter häufiger befristet ein und übernehmen diese zudem seltener in eine Daueranstellung als privatwirtschaftliche Unternehmen. Vor diesem Hintergrund beleuchtet der Beitrag die Befristungsmotive und die Befristungspraxis öffentlicher Arbeitgeber und vergleicht sie mit der Situation in der Privatwirtschaft. Anhand von Daten des IAB-Betriebspanels sowie einer qualitativen Expertenbefragung von Personalleitungen und -räten in ausgewählten öffentlichen Einrichtungen lässt sich zeigen, dass die genannten Unterschiede zum privaten Sektor vor allem der besonderen betrieblichen Funktion befristeter Beschäftigung im öffentlichen Dienst geschuldet sind. Hier bildet Befristung das zentrale Instrument zur Personalanpassung, während private Arbeitgeber dazu noch weitere Instrumente nutzen."
"Der öffentliche Dienst galt lange als vorbildlicher Arbeitgeber. Der Blick auf die Befristungsquote zeigt jedoch deutliche Erosionstendenzen der einstigen Vorbildrolle. Anteilig betrachtet stellen öffentliche Arbeitgeber neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter häufiger befristet ein und übernehmen diese zudem seltener in eine Daueranstellung als privatwirtschaftliche Unternehmen. Vor diesem Hintergrund beleuchtet der Beitrag die Befristungsmotive ...

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WSI Mitteilungen - n° 2 -

WSI Mitteilungen

"Der 2007 eingeführte Beschäftigungszuschuss (§ 16e SGB II) ergänzte das Förderinstrumentarium des SGB II um eine Maßnahme für besonders schwer vermittelbare Langzeiterwerbslose. Während die Beschäftigungsförderung des SGB II vorrangig auf die Eingliederung der Leistungsempfänger in den ersten Arbeitsmarkt zielt, setzt dieses auch als "Job-Perspektive" bekannte Arbeitsmarktinstrument deutlich andere Akzente. Mit der staatlichen Förderung von längerfristigen, ggf. sogar dauerhaften Arbeitsverhältnissen gewinnen sozialpolitische, über bloße Aktivierungsstrategien hinausweisende Zielsetzungen an Gewicht. So sollen mit Langzeiterwerbslosigkeit verbundene Ausgrenzungsrisiken überwunden und die Teilhabechancen schwer vermittelbarer Hilfebezieher nachhaltig gestärkt werden, weswegen das Instrument auch als Modellfall einer stärker sozialpolitisch ausgerichteten Arbeitsmarktpolitik gesehen werden kann. Unter Rückgriff auf qualitative Daten zeigt der vorliegende Beitrag, ob und unter welchen Voraussetzungen sich die Teilhabechancen dieser Zielgruppe durch die geförderte Erwerbsintegration erweitern lassen. Als entscheidend erweist sich die Veränderung des institutionellen wie des empfundenen sozialen Status und die daran anknüpfende relative Unabhängigkeit sowohl von Transferleistungen als auch von den Aktivierungsanforderungen der Grundsicherungsträger. Einschränkungen der wahrgenommenen sozialen Teilhabe zeigen sich dementsprechend insbesondere bei denjenigen, die nach wie vor auf Leistungen der Grundsicherung angewiesen bleiben. Die präsentierten Befunde und Beobachtungen verweisen darauf, dass geförderte Beschäftigung prinzipiell zur Stärkung sozialer Teilhabe beitragen kann, dabei jedoch den jeweiligen strukturellen Rahmenbedingungen des Förderinstruments, etwa der Förderdauer und der Form der materiellen Leistungsgewährung, entscheidende Bedeutung zukommt."
"Der 2007 eingeführte Beschäftigungszuschuss (§ 16e SGB II) ergänzte das Förderinstrumentarium des SGB II um eine Maßnahme für besonders schwer vermittelbare Langzeiterwerbslose. Während die Beschäftigungsförderung des SGB II vorrangig auf die Eingliederung der Leistungsempfänger in den ersten Arbeitsmarkt zielt, setzt dieses auch als "Job-Perspektive" bekannte Arbeitsmarktinstrument deutlich andere Akzente. Mit der staatlichen Förderung von ...

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IAB

"Eingliederungsvereinbarungen als öffentlich-rechtliche Verträge zwischen Arbeitsuchenden und ihrem Jobcenter bzw. ihrer Arbeitsagentur sollen den Eingliederungsprozess in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt begleitend unterstützen, indem sie Transparenz und gegenseitige Verbindlichkeit herstellen. In der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) enthalten Eingliederungsvereinbarungen das Vermittlungsziel, die Bemühungen des oft arbeitslosen Leistungsberechtigten, die Leistungen des Jobcenters und eine Rechtsfolgenbelehrung. Diese klärt darüber auf, wie stark das Arbeitslosengeld II gekürzt wird, wenn die vereinbarten Bemühungen nicht erbracht und nachgewiesen werden. Welche Rolle schreiben Arbeitsvermittlerinnen und Arbeitsvermittler in den Jobcentern der Eingliederungsvereinbarung und ihren Bestandteilen im Beratungs- und Vermittlungsprozess zu? Der vorliegende Forschungsbericht geht dieser Frage anhand einer Online-Befragung nach. Die Befragung ist ein Teil der Begleitforschung innerhalb eines größeren IAB-Forschungsprojekts zu Wirkungen und Wirkmechanismen der Eingliederungsvereinbarung. Es zeigt sich: Arbeitsvermittlerinnen und Arbeitsvermittler sehen die Eingliederungsvereinbarung eher im Kontext des Prinzips 'Fördern und Fordern' verankert. Sie gehen weniger davon aus, dass Eingliederungsvereinbarungen den Eingliederungsprozess in den Arbeitsmarkt positiv beeinflussen. Kritischer beurteilen sie den Umfang von Eingliederungsvereinbarungen und ihre mangelnde Verständlichkeit für die Leistungsberechtigten. Das Instrument wird zudem nicht für alle Leistungsberechtigten gleichermaßen als sinnvoll eingeschätzt."
"Eingliederungsvereinbarungen als öffentlich-rechtliche Verträge zwischen Arbeitsuchenden und ihrem Jobcenter bzw. ihrer Arbeitsagentur sollen den Eingliederungsprozess in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt begleitend unterstützen, indem sie Transparenz und gegenseitige Verbindlichkeit herstellen. In der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) enthalten Eingliederungsvereinbarungen das Vermittlungsziel, die Bemühungen des oft arbeitslosen ...

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