Köln
"Zu den untersuchten Branchen gehören die Landwirtschaft, die Fleischwirtschaft, das Bäckerhandwerk, der Einzelhandel, die Floristik, das Gastgewerbe, die Systemgastronomie, die privaten Wach- und Sicherheitsdienste, das Gebäudereiniger- und das Friseurhandwerk, jeweils mit Fokus auf die Tarifgebiete Nordrhein-Westfalen und Berlin-Brandenburg. Die Verbindung quantitativer und qualitativer Methoden zeigt, dass das Tarifgeschehen vor allem durch den Beschluss der Bundesregierung beeinflusst wurde, den Mindestlohn ab Oktober 2022 auf 12 Euro je Stunde zu erhöhen. Viele Tariflohngruppen drohten durch den politischen Beschluss verdrängt zu werden. In den meisten der untersuchten Branchen gelang es, die Tarifstrukturen anzupassen. Auslaufende Tarifverträge wurden zumeist regulär erneuert, teilweise wurden auch Tarifverhandlungen vorgezogen. Mit dem jüngsten Anpassungsbeschluss der Mindestlohnkommission vom Juni 2023 ist die Verlässlichkeit in die Mindestlohnentwicklung zurückgekehrt. Das erleichtert es den Tarifvertragsparteien, mit den Mindestlohnerhöhungen Schritt zu halten und die zum Teil gestauchten Tariflohnstrukturen schrittweise wieder auszudifferenzieren."
"Zu den untersuchten Branchen gehören die Landwirtschaft, die Fleischwirtschaft, das Bäckerhandwerk, der Einzelhandel, die Floristik, das Gastgewerbe, die Systemgastronomie, die privaten Wach- und Sicherheitsdienste, das Gebäudereiniger- und das Friseurhandwerk, jeweils mit Fokus auf die Tarifgebiete Nordrhein-Westfalen und Berlin-Brandenburg. Die Verbindung quantitativer und qualitativer Methoden zeigt, dass das Tarifgeschehen vor allem durch ...
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