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WSI Mitteilungen - vol. 59 n° 8 -

"In der Diskussion um die Deregulierung des Arbeitsmarktes werden von verschiedenen Seiten Reformvorschläge formuliert, die den Kündigungsschutz durch ein gesetzliches oder vereinbartes Recht auf Abfindungen ersetzen. Kündigungen sollen damit immer durchsetzbar und kalkulierbar sein und insgesamt erleichtert werden. Versprochen wird mehr Beschäftigung bei insgesamt vergleichbarem bzw. sogar verbessertem Schutz der Beschäftigten. In der öffentlichen Diskussion haben die Modelle des Kronberger Kreises, des Sachverständigenrates und des Hamburger Dreisprungs besondere Beachtung gefunden. Eine Untersuchung dieser Vorschläge unter verfassungsrechtlicher, rechtssoziologischer und betriebwirtschaftlicher Sicht ergibt, dass diese Reformvorschläge ihre Versprechen nicht einlösen und kontraproduktive Wirkungen entfalten würden. Sie legen der Notwendigkeit einer Reform falsche Annahmen zugrunde, sie beseitigen den Kündigungsschutz in einer Weise, die verfassungsrechtlich zweifelhaft ist und den Beschäftigten den notwendigen sozialen Schutz entzieht - ohne einen Beschäftigungseffekt. Im Gegenteil: Sie entsprechen nicht einmal den Interessen der Unternehmen."
"In der Diskussion um die Deregulierung des Arbeitsmarktes werden von verschiedenen Seiten Reformvorschläge formuliert, die den Kündigungsschutz durch ein gesetzliches oder vereinbartes Recht auf Abfindungen ersetzen. Kündigungen sollen damit immer durchsetzbar und kalkulierbar sein und insgesamt erleichtert werden. Versprochen wird mehr Beschäftigung bei insgesamt vergleichbarem bzw. sogar verbessertem Schutz der Beschäftigten. In der ...

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WSI Mitteilungen - vol. 60 n° 8 -

"Mit ihrem Grünbuch "Ein modernes Arbeitsrecht für die Herausforderungen des 21. Jahrhunderts" hat nun auch die EU-Kommission das Konzept "Flexicurity" aufgegriffen, das in der Wissenschaft schon seit Längerem diskutiert wird. Bei Durchsicht der Kommissionsvorschläge stellt sich allerdings die Frage, ob dahinter mehr als eine verschleiernde Formulierung weitergehender Deregulierungsforderungen steht. Der Beitrag stellt ein Flexicurity-Konzept für Deutschland vor und setzt sich mit den Anforderungen auseinander, die sich daraus für eine konsequente Gesetzgebung ergeben würden. Anhand der Gesetzesreformen am Arbeitsmarkt der letzten 20 Jahre und der rechtspolitischen Debatte werden die aktuellen Chancen für die Verwirklichung eines solchen Konzepts überprüft - mit einem durchaus skeptischen Ergebnis."
"Mit ihrem Grünbuch "Ein modernes Arbeitsrecht für die Herausforderungen des 21. Jahrhunderts" hat nun auch die EU-Kommission das Konzept "Flexicurity" aufgegriffen, das in der Wissenschaft schon seit Längerem diskutiert wird. Bei Durchsicht der Kommissionsvorschläge stellt sich allerdings die Frage, ob dahinter mehr als eine verschleiernde Formulierung weitergehender Deregulierungsforderungen steht. Der Beitrag stellt ein Flexicurity-Konzept ...

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